FG Münster - Urteil vom 15.03.2001
7 K 5317/98 E
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 S. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5b ; EStG § 17 Abs. 1 ;

Realisierung eines Entnahmegewinns im Zuge der Erbauseinandersetzung über nachlasszugehöriges Betriebsvermögen

FG Münster, Urteil vom 15.03.2001 - Aktenzeichen 7 K 5317/98 E

DRsp Nr. 2003/6654

Realisierung eines Entnahmegewinns im Zuge der Erbauseinandersetzung über nachlasszugehöriges Betriebsvermögen

1. Werden einem Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zum Betriebsvermögen des Einzelbesitzunternehmens gehörende Geschäftsanteile an der Betriebs-GmbH übertragen, liegt auch dann eine mit dem Teilwert anzusetzende Entnahme vor, wenn der übernehmende Miterbe (nunmehr) wesentlich i.S. des § 17 EStG an der Betriebs-GmbH beteiligt ist.2. Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 5b EStG enthält keine Ausnahme von dem Grundsatz der Versteuerung entnommener stiller Reserven.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 S. 2 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5b ; EStG § 17 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist der Ansatz eines Entnahmegewinns im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung über ein im Nachlaß befindliches Betriebsvermögen.