Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des 5. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis zu 500 € festgesetzt.
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