OLG Hamburg - Urteil vom 19.08.2015
2 U 16/13
Normen:
BGB § 2174; BGB § 2190;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 22.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 318 O 187/12

Rechtliche Einordnung der Zuwendung eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden Miterbenstellung des ErblassersEintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch

OLG Hamburg, Urteil vom 19.08.2015 - Aktenzeichen 2 U 16/13

DRsp Nr. 2016/6158

Rechtliche Einordnung der Zuwendung eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden Miterbenstellung des Erblassers Eintragung eines Nießbrauchsvermerks im Grundbuch

1. Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch ein Nießbrauch an einer in den Nachlass fallenden Miterbenstellung des Erblassers sein. 2. Gehört zu der Erbengemeinschaft, an der der Nießbrauch begründet werden soll, ein Grundstück, kann ein Nießbrauchsvermerk in das Grundbuch eingetragen werden, obwohl sich der Nießbrauch lediglich auf die gesamthänderische Beteiligung an der Erbengemeinschaft und nicht auf einzelne Nachlassgegenstände bezieht.

1.) Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 22. März 2013 (Az. 318 O 187/12) wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass das angefochtene Urteil im Entscheidungstenor hinsichtlich der Verurteilung des Beklagten wie folgt neu gefasst wird:

1. [...]