Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Nach dem Tode des Erblassers wurden zwei Teilerbscheine erteilt, die insgesamt die gesetzliche Erbfolge nach dem Erblasser wiedergeben. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der gemeinschaftliche Teilerbschein vom 14.09.1992, der 8 Erben ausweist, deren Erbanteile sich zu insgesamt ½ addieren.
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