LSG Bayern - Urteil vom 22.07.2015
L 16 AS 502/14
Normen:
BGB § 1968; SGB II § 11; SGB II § 11a Abs. 3; SGB II § 11a; SGB II § 11b Abs. 1 S. 2; SGB II § 26 Abs. 4; SGB II § 40 Abs. 1 Nr. 1; SGB III § 330 Abs. 2; SGB X § 50 Abs. 1; SGB XII § 74;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 21.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 2/13

Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Leistungsbewilligung und der Rückforderung überzahlter Leistungen nach dem SGB II; Streitgegenstand bei der Teilaufhebung eines Verwaltungsakts; Entscheidung über Direktüberweisung von Beiträgen an das Versicherungsunternehmen ist unabhängig von der Leistungsbewilligung; Berücksichtigung von Bestattungskosten bei der Anrechnung von Einkommen aus einer Erbschaft

LSG Bayern, Urteil vom 22.07.2015 - Aktenzeichen L 16 AS 502/14

DRsp Nr. 2015/16620

Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Leistungsbewilligung und der Rückforderung überzahlter Leistungen nach dem SGB II; Streitgegenstand bei der Teilaufhebung eines Verwaltungsakts; Entscheidung über Direktüberweisung von Beiträgen an das Versicherungsunternehmen ist unabhängig von der Leistungsbewilligung; Berücksichtigung von Bestattungskosten bei der Anrechnung von Einkommen aus einer Erbschaft

1. Steuererstattungen stellen Einkommen im Sinne des § 11 SGB II dar. 2. Steuererstattungen sind nicht gemäß § 11a SGB II von der Anrechnung als Einkommen ausgenommen. 3. Gemäß § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II sind Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich bestimmten Zweck erbracht werden, nur soweit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. 4. Aus § 1968 BGB folgt keine Zweckbestimmung, die es gebieten würde, die Erbschaft auch nur in Höhe der vom Erben zu tragenden Bestattungskosten frei zu halten.

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 21. März 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1968; SGB II § 11; SGB II § 11a Abs. 3; SGB II § 11a; SGB II § 11b Abs. 1 S. 2; SGB II § 26 Abs. 4; SGB II § 40 Abs. 1 Nr. 1; SGB III § 330 Abs. 2; SGB X § Abs. ;