FG München - Gerichtsbescheid vom 25.02.2016
4 K 1984/14
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2017, 861
ZEV 2016, 351

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungssteuer aufgrund der zinslosen Gewährung eines Darlehens

FG München, Gerichtsbescheid vom 25.02.2016 - Aktenzeichen 4 K 1984/14

DRsp Nr. 2016/7070

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungssteuer aufgrund der zinslosen Gewährung eines Darlehens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht aufgrund der zinslosen Gewährung eines Darlehens an die Klägerin gegen diese Schenkungsteuer festgesetzt hat.

Der Beklagte erhielt infolge von Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Kempten gegen die Klägerin Kenntnis u.a. von folgendem Sachverhalt: