Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht aufgrund der zinslosen Gewährung eines Darlehens an die Klägerin gegen diese Schenkungsteuer festgesetzt hat.
Der Beklagte erhielt infolge von Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Kempten gegen die Klägerin Kenntnis u.a. von folgendem Sachverhalt:
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