Die Verfügungen des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 16. Dezember 2016 (Nichtabhilfe und Vorlage an das Oberlandesgericht) werden aufgehoben.
II.Die Sache wird an das Amtsgericht Augsburg zur Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgegeben.
I.
Der Beteiligte und seine zwischenzeitlich verstorbene Mutter M. S. sind im Grundbuch als je hälftige Miteigentümer von Grundbesitz eingetragen.
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