Der Beschluss des Amtsgerichts Höxter vom 17.01.2017 wird aufgehoben.
Das Nachlassgericht Höxter ist zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 25.11.2015 örtlich unzuständig.
Das Erbscheinsverfahren wird an das örtlich zuständige Amtsgericht - Nachlassgericht - Holzminden verwiesen, dem auch die Entscheidung über die im Beschwerdeverfahren angefallenen Kosten übertragen wird.
Dem Beteiligten zu 3) wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Reinhard Staab in Essen bewilligt.
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