Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rechnungslegung für die Verwaltung des im ehemaligen Ostteil Berlins belegenen Grundstücks M. Straße 6.
Dessen eingetragene Eigentümer waren die Schwestern Irma B. (Grundbuchabteilung I, lfd. Nr. 1a) und Ursula L. (Grundbuchabteilung I, lfd. Nr. 1b) in ungeteilter Erbengemeinschaft nach ihrem 1954 verstorbenen Vater Gustav R.. Frau B. lebte seit mindestens 1945 im Westteil Berlins. Ihre Schwester verließ 1960 die DDR. Die Anteile an dem Grundstück wurden, wie 1966 auch im Grundbuch vermerkt wurde, unter vorläufige staatliche Verwaltung beziehungsweise staatliche Treuhandverwaltung gestellt. Verwalter war der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Berlin-L., der Rechtsvorgänger der Beklagten.
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