Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. August 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin - 3 O 68/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.539,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Oktober 2007 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 1.099,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Februar 2008 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird, soweit sie nicht bereits zurückgenommen worden ist, zurückgewiesen. Die teilweise Rücknahme hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.
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