Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz - Einzelrichter - vom 14. Januar 2009 2008 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Berufung ist nicht begründet.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|