Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 9.9.2015 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Urlaubsabgeltungsanspruch.
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 30.01.2015 verstorbenen Vaters, der seit dem 19.03.2008 bis zu seinem Tod bei den US-Stationierungsstreitkräften als Kraftfahrer beschäftigt war. Die vertragsgemäße Arbeitsvergütung des Erblassers belief sich zuletzt auf 2.555,26 € brutto monatlich. Auf das Arbeitsverhältnis fanden aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung die Bestimmungen des
Seit dem Jahr 2012 war der Erblasser durchgehend arbeitsunfähig krank. Nach Behauptung der Beklagten bezog er ab dem 30.01.2014, nach Behauptung der Klägerin (erst) ab dem 07.02.2014 Arbeitslosengeld.
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