Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräußerung eines DDR-Grundstücks durch Ausreisewilligen
BGH, Urteil vom 07.05.1993 - Aktenzeichen V ZR 99/92
DRsp Nr. 1993/2647
Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräußerung eines DDR-Grundstücks durch Ausreisewilligen
»a) Die Berufung auf die zivilrechtlichen Folgen eines Scheingeschäfts ist durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Parteien mit ihm bezweckten, bei einem Zwangsverkauf die Einschränkungen des Grundstücks- und Zahlungsverkehs (hier: Devisenbestimmungen) in der DDR im Interesse des Ausreisewilligen zu umgehen (im Anschluß an Senatsurteil v. 16.4.1993, V ZR 87/92).b) Ein zum Schein als Schenkung bezeichnetes, tatsächlich aber als Kauf gewolltes Grundstücksgeschäft kann nicht entsprechend § 305 Abs. 3ZGB (Geltung des zu Täuschungszwecken zu niedrig bezeichneten Kaufpreises) aufrechterhalten werden.«