BGH - Beschluß vom 21.06.2000
IV ZR 20/00
Normen:
ZPO §§ 3, 546 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZEV 2000, 409
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,

Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Testamentsvollstreckers auf Feststellung des Umfangs der Vollstreckungsanordnung

BGH, Beschluß vom 21.06.2000 - Aktenzeichen IV ZR 20/00

DRsp Nr. 2000/6116

Rechtsmittelbeschwer bei Klage des Testamentsvollstreckers auf Feststellung des Umfangs der Vollstreckungsanordnung

Die Beschwer für das Rechtsmittel des Testamentsvollstreckers bei einer Streitigkeit über den Umfang der angeordneten Testamentsvollstreckung bemißt sich nach dem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewertenden Interesses des Testamentsvollstreckers an der Abänderung des angefochtenen Urteils. Dieses Interesse ist deutlich geringer als das Interesse des Erben an der uneingeschränkten Nutzung und Verfügung, da der Testamentsvollstrecker als Treuhänder gebunden ist.

Normenkette:

ZPO §§ 3, 546 Abs. 1 ;

Gründe: