BGH - Beschluß vom 01.10.1997
XII ZB 59/97
Normen:
ZPO § 3 ; ZPO § 511a, § 341 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 365
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe, vom 28.02.1997

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, Beschluß vom 01.10.1997 - Aktenzeichen XII ZB 59/97

DRsp Nr. 1997/9698

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Der Beschwerdewert bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten Person bemißt sich nach deren Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses ist in der Regel auf den Zeit- und Arbeitsaufwand abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn dieser Aufwand bei voraussichtlich nicht schwierig darzustellenden Vermögensverhältnissen auf 1.000 DM bemessen wird.

Normenkette:

ZPO § 3 ; ZPO § 511a, § 341 Abs. 2 ;

Gründe: