Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Geschäftswert von 104.917,08 € trägt die Beschwerdeführerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses nach dem am 22.08.1929 geborenen und am 01.05.2009 verstorbenen C (im Folgenden : Erblasser ).
Der Erblasser war Eigentümer des oben bezeichneten Hofes. Zum Zeitpunkt seines Todes war er ledig und kinderlos. Seine Eltern sowie sein einziger Bruder waren bereits vorverstorben. Weitere Geschwister und Abkömmlinge gibt es nicht. Eine letztwillige Verfügung hat der Erblasser nicht hinterlassen.
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