Der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 17. September 2010 - 162/69 VI 4339/2007 - wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu Händen ihres Verfahrensbevollmächtigten kostenpflichtige Ablichtungen aus den Nachlassakten 162/69 VI 4339/2007 Bl. 1-13, 19, 21-24a und 162/69 IV 3209/2007 Bl. 1-7, 10, 12, 14-18, 24-31 zu fertigen.
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