Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks
BGH, Urteil vom 28.09.1994 - Aktenzeichen IV ZR 95/93
DRsp Nr. 1995/257
Rechtsnatur eines Vindikationslegats hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks
»Auch wenn das als Erbstatut berufene ausländische Recht einem Vermächtnis beim Erbfall unmittelbar dingliche Wirkung beilegt (Vindikationslegat), begründet das Vermächtnis eines in Deutschland belegenen Grundstücks hier nur einen schuldrechtlichen Anspruch.«