Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn vom 30. Dezember 2011 geändert:
Der Beteiligten zu 2. wird gemäß § 1994 BGB eine Frist von 2 Monaten ab Zustellung dieses Beschlusses zur Errichtung eines Verzeichnisses des Nachlasses des Erblassers ... gesetzt.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 11.440,62 €.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|