Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.12.2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.232,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2007 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über den Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich eines nach erfolgter Nachlassverteilung erhobenen Pflichtteilsanspruchs.
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