FG Niedersachsen - Urteil vom 04.12.2003
10 K 294/00
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 4 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 761
EFG 2004, 652
ZEV 2004, 523

Wesentliche Beteiligung; Vorweggenommene Erbfolge; Nießbrauchsverzicht; Veräußerung - Übertragung wesentlicher Beteiligung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge mit nachfolgendem Nießbrauchsverzicht gegen Einmalzahlung

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 10 K 294/00

DRsp Nr. 2004/4015

Wesentliche Beteiligung; Vorweggenommene Erbfolge; Nießbrauchsverzicht; Veräußerung - Übertragung wesentlicher Beteiligung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge mit nachfolgendem Nießbrauchsverzicht gegen Einmalzahlung

1. Überträgt ein Stpfl. unentgeltlich im Wege vorweggenommener Erbfolge GmbH-Anteile an seine Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs an den übertragenen Anteilen, so führt die nachfolgende Ablösung des Nießbrauchs gegen eine Einmalzahlung nicht dazu, dass - im Zeitpunkt der Ablösung oder mit steuerlicher Rückwirkung - der Veräußerungstatbestand des § 17 EStG erfüllt ist.2. Die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgte Übertragung der GmbH-Anteile ist keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG, sondern eine unentgeltliche Vermögensübertragung, bei der der vorbehaltene Nießbrauch das übertragene Vermögen von vornherein vermindert.3. Bei dem Verzicht auf den Nießbrauch gegen Einmalzahlung handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsgeschäft.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 4 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand: