OLG Saarbrücken - Beschluss vom 11.07.2023
5 W 35/23
Normen:
GBO § 22; GBO § 29; GBO § 35 Abs. 1; BGB § 138; BGB § 2100;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 31.05.2023

Rechtsstellung des NacherbenAnforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge bei vorheriger, angeblich sittenwidriger Veräußerung der Nacherbenanwartschaft

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.07.2023 - Aktenzeichen 5 W 35/23

DRsp Nr. 2023/10365

Rechtsstellung des Nacherben Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge bei vorheriger, angeblich sittenwidriger Veräußerung der Nacherbenanwartschaft

1. Der von dem Nacherben vorgelegte Erbschein reicht als Umschreibungsgrundlage im Grundbuchverfahren nur aus, wenn auch sonst keine Zweifel an der Nachlasszugehörigkeit des betroffenen Grundstücks bestehen. 2. Solche Zweifel bestehen, wenn die Nacherbenanwartschaft vor dem Nacherbfall an einen Dritten veräußert wurde, auch ungeachtet des im Grundbuchverfahren regelmäßig nicht nachweisbaren Einwandes, die Veräußerung sei wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig gewesen.

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Grundbuchamt - vom 31. Mai 2023 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 22; GBO § 29; GBO § 35 Abs. 1; BGB § 138; BGB § 2100;

Gründe:

I.