BFH - Urteil vom 17.10.2001
II R 72/99
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ; BewG § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2002, 34
BB 2002, 34
BFH/NV 2002, 278
BFH/NV 2002, 278
BFHE 196, 296
BFHE 196, 296
BStBl II 2002, 25
DB 2002, 1356
NJW-RR 2002, 505
ZEV 2002, 123
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Rentenzahlung bei gemischter Schenkung

BFH, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen II R 72/99

DRsp Nr. 2002/792

Rentenzahlung bei gemischter Schenkung

»1. Hat sich im Rahmen einer gemischten Schenkung der Beschenkte zur Zahlung einer Rente verpflichtet, ist der Steuerwert der Rentenlast für die Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG gemäß den für die gemischte Schenkung geltenden Grundsätzen ohne Bedeutung. Daher findet § 14 Abs. 2 BewG im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Rentenberechtigten keine Anwendung. 2. Allerdings kann bei der Berechnung der Bereicherung nach Verkehrswerten, die bei einer gemischten Schenkung der Ermittlung der schenkungsteuerrechtlichen Bereicherung vorauszugehen hat, die Rentenlast nicht unbesehen nach der allgemeinen Lebenserwartung des Rentenberechtigten bewertet werden, wenn bei objektiver Betrachtung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist, dass dessen Lebenserwartung niedriger sein wird.«

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 ; BewG § 14 Abs. 2 ;

Gründe: