Die Klägerin verlangt von dem Beklagten im Wege der Stufenklage die anteilmäßige "Auskehrung" von Vermögenswerten, die der Beklagte im Wege der Unternehmensrestitution nach dem Vermögensgesetz erlangt hat.
Im Jahre 1948 waren die Klägerin, ihre Mutter I. L. Sch., ihr Bruder H.-P. Sch. (der Vater des Beklagten) und die 1974 verstorbene S. H. D. als Erben des E. D. Gesellschafter der Firma F. Industrie E. D. KG (im folgenden: Firma Federstahl) in C. geworden. 1972 wurde die Firma F. in Volkseigentum übergeleitet und zunächst als Betriebsteil des VEB F. M., später als Betriebsteil des VEB Wälzlagerkäfigwerk M. weitergeführt.
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