OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.10.2004
I-24 U 83/04
Normen:
BGB § 530 § 242 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 300
OLGReport-Düsseldorf 2005, 51

Rückforderung der Schenkung eines Verwandten eines Ehegatten wegen groben Undanks

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2004 - Aktenzeichen I-24 U 83/04

DRsp Nr. 2005/7171

Rückforderung der Schenkung eines Verwandten eines Ehegatten wegen groben Undanks

»1. Wegen groben Undanks kann die Schenkung von Verwandten eines Ehegatten trotz Eheverfehlungen des anderen (mitbeschenkten) Ehegatten nur unter besonderen Umständen widerrufen werden. 2. In diesem Fall ist auch die Geschäftsgrundlage nicht weggefallen, wenn die Schenkung nicht ehe-, sondern familienbezogen erfolgte.«

Normenkette:

BGB § 530 § 242 ;
Fundstellen
NJW-RR 2005, 300
OLGReport-Düsseldorf 2005, 51