Rückforderung der Schenkung eines Verwandten eines Ehegatten wegen groben Undanks
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2004 - Aktenzeichen I-24 U 83/04
DRsp Nr. 2005/7171
Rückforderung der Schenkung eines Verwandten eines Ehegatten wegen groben Undanks
»1. Wegen groben Undanks kann die Schenkung von Verwandten eines Ehegatten trotz Eheverfehlungen des anderen (mitbeschenkten) Ehegatten nur unter besonderen Umständen widerrufen werden.2. In diesem Fall ist auch die Geschäftsgrundlage nicht weggefallen, wenn die Schenkung nicht ehe-, sondern familienbezogen erfolgte.«