Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 31. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die 88jährige Betroffene leidet an einer Demenz vom Alzheimertyp, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Sie hatte ihren Söhnen, den Beteiligten zu 2 und 3, am 4. Juni 2013 notarielle Vorsorgevollmacht jeweils zur Alleinvertretung erteilt.
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