I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die §§ 146 und 147 Bewertungsgesetz (BewG) bei der Erbschaftsteuer rückwirkend auf den 1. Januar 1996 angewendet werden dürfen.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller beantragt,
die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids vom 19. Juli 2001 in Höhe von 8.179.299 DM wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit auszusetzen, hilfsweise die Beschwerde zuzulassen.
Der Antragsgegner (Finanzamt) beantragt,
den Antrag abzulehnen.
II.
Der Antrag ist unbegründet.
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