Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 25.05.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Ahaus abgeändert.
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, an den Antragsteller 185.711,79 Euro nebst Zinsen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2017 zu zahlen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
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