I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 4 K 2157/01, ob Geldbeträge geschenkt oder als Darlehen gegeben wurden.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 28.03.2001, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
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