Streitig ist, ob die Ausübung eines vom Erblasser zugunsten der Antragstellerin und ihres Ehemannes eingeräumten Vorkaufsrechtes zum vergünstigten Erwerb von Grundbesitz nach seinem Ableben als Schenkung auf den Todesfall der Erbschaftsteuer unterliegt.
I.
Am ... 2000 verstarb ... Erblasser ...
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