FG München - Beschluss vom 18.11.2003
4 V 2438/03
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStR R 6; BGB § 2301 ;

Schenkung auf den Todesfall oder freigebige Zuwendung bei Einräumung eines Vorkaufsrechts; Ausübung eines Vorkaufsrechts, das vom Erblasser zu Lebzeiten nach seinem Ableben eingeräumt wurde, bei der ErbSt.; Erbschaftsteuer

FG München, Beschluss vom 18.11.2003 - Aktenzeichen 4 V 2438/03

DRsp Nr. 2004/1871

Schenkung auf den Todesfall oder freigebige Zuwendung bei Einräumung eines Vorkaufsrechts; Ausübung eines Vorkaufsrechts, das vom Erblasser zu Lebzeiten nach seinem Ableben eingeräumt wurde, bei der ErbSt.; Erbschaftsteuer

Fehlt die Überlebensbedingung, so liegt keine Schenkung auf den Todesfall vor. Die Einräumung eines Vorkaufsrechts anläßlich des Verkaufs eines Nachbargrundstücks läßt auch nicht ohne weiteres auf die Unentgeltlichkeit des Erwerbs dieses Rechts schließen

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStR R 6; BGB § 2301 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Ausübung eines vom Erblasser zugunsten der Antragstellerin und ihres Ehemannes eingeräumten Vorkaufsrechtes zum vergünstigten Erwerb von Grundbesitz nach seinem Ableben als Schenkung auf den Todesfall der Erbschaftsteuer unterliegt.

I.

Am ... 2000 verstarb ... Erblasser ...