FG Düsseldorf - Urteil vom 16.07.2014
7 K 1201/14 GE
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 6; BGB § 1923 Abs. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2; GrEStG § 3 Nr. 2 S. 2;
Fundstellen:
BB 2014, 2775
DStRE 2015, 1135
ZEV 2015, 66

Schenkungssteuerliche Abzugsfähigkeit eines Nießbrauchsrechts

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2014 - Aktenzeichen 7 K 1201/14 GE

DRsp Nr. 2014/15397

Schenkungssteuerliche Abzugsfähigkeit eines Nießbrauchsrechts

Wird ein Grundstück in Erfüllung einer entsprechenden Auflage des Schenkers von dessen beiden Kindern anteilig auf einen nach der Schenkung geborenen Sohn des Schenkers übertragen, so stellt sich der Erwerb als abgekürzter Weg der ansonsten erforderlichen Grundstücksübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie dar (Rückübertragung auf den Vater und erneute Übertragung auf alle drei Kinder), der auf Grund einer sogen. interpolierenden Betrachtungsweise der Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer zu befreien ist.

Tenor

Der Bescheid vom 31.1.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.3.2014 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 6; BGB § 1923 Abs. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2; GrEStG § 3 Nr. 2 S. 2;

Tatbestand

Mit notariellem Vertrag vom 21.3.1988 … übertrug der Vater des Klägers dessen Schwestern in Vorwegnahme der Erbfolge das im Grundbuch des Amtsgerichts A unter der katasteramtlichen Bezeichnung Gemarkung … zu gleichen Teilen. In dem Vertrag heißt es unter II. § 1 wörtlich: