Mit notariellem Vertrag vom 23.12.1998 hat "A" ihren Söhnen "S1" und "S2" (Kläger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Teile der Grundstücke in M-Stadt, Gemarkung ..., Blatt ..., Flur ..., Flurstücke...und...zu Eigentum unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen. Zum Zeitpunkt der Schenkung waren Teile der Grundstücke an ...zur Betreibung der Golfanlage vermietet. Die Grundstücke waren zum Zeitpunkt der Schenkung noch nicht vermessen.
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