I. Zur teilweisen Umschuldung von Darlehen hatte die H-Bank dem Kläger 1983 einen Kontokorrentkredit über 500 000 DM eingeräumt, für den sich seine Mutter (M) selbstschuldnerisch verbürgte. M wurde 1987 aus dieser Bürgschaft von der H-Bank in Anspruch genommen und zahlte am 2. Dezember 1987 in Teilerfüllung ihrer Bürgschaftsverpflichtung 250 000 DM.
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