ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 ;
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 09.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen IV 84/2000
Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
BFH, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen II R 3/01
DRsp Nr. 2006/29957
Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
»1. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht erfüllt als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG. § 25 Abs. 1ErbStG steht der Tatbestandsmäßigkeit nicht entgegen.2. Eine Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts --sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Berechtigten-- ist bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts durch den Abzug des bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstandes tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen (Steuer-)Werts des Nutzungsrechts von der Bemessungsgrundlage (Steuerwert) für den Rechtsverzicht zu beseitigen.«
Normenkette:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 § 25 Abs. 1 ; AO (1977) § 163 ;
Gründe:
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