Der Antragsgegner - Ag. - nimmt den Antragsteller - Ast. -, der Rechtsanwalt ist, auf Zahlung von 14.960 DM Schenkungsteuer - SchenkSt - in Anspruch. Die Frage der Rechtmäßigkeit des Schenkungsteuerbescheides ist Gegenstand des Klageverfahrens 4 K 5419/02 Erb, über das noch nicht entschieden wurde. Im vorliegenden Verfahren begehrt der Ast. die Aussetzung der Vollziehung - AdV - des angefochtenen Schenkungsteuerbescheides.
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