FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.02.2000
4 K 3374/98
Fundstellen:
EFG 2000, 1020
ZEV 2000, 247

Schenkungsteuerpflicht bei Umsatztantiemen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2000 - Aktenzeichen 4 K 3374/98

DRsp Nr. 2001/3169

Schenkungsteuerpflicht bei Umsatztantiemen

Eine freigiebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG liegt nicht schon deshalb vor, weil bei einer Umsatztantieme im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem nahen Angehörigen ertragsteuerlich wegen des sog. Fremdvergleichs der Betriebsausgabenabzug zu versagen ist.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Behandlung einer Umsatztantieme als freigebige Zuwendung.

Der Kläger ist in einem von seiner Mutter betriebenen Einzelunternehmen - der Firma ... - als Angestellter in der Funktion eines Betriebsleiters tätig. In den Jahren 1990 bis 1993 erhielt er als Teil seines Arbeitslohnes auch eine Umsatztantieme, die im Jahre 1990 23.209,-- DM, im Jahre 1991 23.536,-- DM, im Jahre 1992 38.990,-- DM und im Jahre 1993 38.368,-- DM betrug. Bei einer im Jahre 1995 vom Finanzamt ... durchgeführten Außenprüfung gelangte der Prüfer zu der Feststellung, dass die Tantiemezahlungen unter Versagung des