FG München - Beschluss vom 03.11.2000
4 V 2734/00
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 14 Abs. 1 ; ErbStG § 25 Abs. 1 ; ErbStR 85 Abs. 6 Satz 8;

Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück nach vorhergeganger Schenkung des Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt des Schenkers

FG München, Beschluss vom 03.11.2000 - Aktenzeichen 4 V 2734/00

DRsp Nr. 2001/8776

Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück nach vorhergeganger Schenkung des Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt des Schenkers

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß der unentgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück auch dann der Schenkungsteuer unterliegt, wenn die Nutzunglast bei der vorhergehenden Grundstücksschenkung beim Beschenkten nur durch eine zinslose Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG berücksichtigt wurde bzw. die gestundete Steuer nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG mit ihrem Barwert abgelöst wurde. Die dadurch entstehende Doppelbelastung wird durch die Finanzverwaltung im Erlaßweg hinreichend gemildert.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 14 Abs. 1 ; ErbStG § 25 Abs. 1 ; ErbStR 85 Abs. 6 Satz 8;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob der Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht schenkungsteuerpflichtig ist, wenn bei der vorhergehenden Schenkung des nießbrauchsbelasteten Grundstücks die Nießbrauchslast wegen § 25 ErbStG nicht abgezogen werden durfte.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

Der Antragsteller beantragt,