Die Parteien streiten um ein Anwesen, das der frühere Beklagte, der inzwischen verstorbene Bruder des Vaters der Kläger, ihnen und ihrem Halbbruder T durch sittenwidriges Zusammenwirken mit seiner Mutter entzogen haben soll.
Die Großeltern der Kläger und Eltern des früheren Beklagten (künftig: Onkel) hatten mit ihren beiden Kindern nämlich mit dem Vater der Kläger und dem Onkel einen notariellen Erb- und Erbverzichtsvertrag geschlossen, in dem es heißt:
"1. Herr... (der Onkel) bekennt, für seine künftigen Erbansprüche am Elternhaus und an der Firma... bar abgefunden zu sein.
2. Die Eltern... setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein.
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