Gemeinschaftliches Testament der eingetragenen Lebenspartner (Einheitslösung); Schlusserbeneinsetzung mit Änderungsbefugnis des überlebenden Lebenspartners; Totenfürsorgeregelung

Testament

Wir, Herr ..., geb. am ... in ..., und Herr ..., geb. am ... in ..., wohnhaft in ..., haben eine eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander begründet. Wir sind beide kinderlos. Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und haben unseren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Für die Rechtsnachfolge von Todes wegen in unser gesamtes Vermögen wählen wir deutsches Recht. Wir erklären ausdrücklich, nicht durch frühere Verfügungen von Todes wegen daran gehindert zu sein, das vorliegende Testament zu errichten. Vorsorglich widerrufen wir alle früheren Verfügungen von Todes wegen.

§ 1 Erbeinsetzung

Wir setzen uns gegenseitig zum alleinigen Vollerben unseres gesamten Vermögens ein.

§ 2 Schlusserben

Zum Schlusserben des Längstlebenden von uns bestimmen wir die Björn Schulz Stiftung in Berlin. Dem Schlusserben machen wir die Auflage, die Erbschaft zu 100 % für Aufgaben der stationären und ambulanten Betreuung krebs- und chronisch kranker sowie unheilbar und schwerstkranker Kinder im Rahmen des Kinderhospizes Sonnenhof zu verwenden.

§ 3 Gemeinsames Versterben

Für den Fall, dass wir gemeinsam versterben oder ein gemeinsames Versterben gesetzlich vermutet wird, bestimmen wir den Schlusserben zu Erben eines jeden von uns. Unsere gegenseitige Erbeinsetzung gilt in diesem Fall nicht.

§ 4 Vermächtnis

Im Fall des Eintritts der Schlusserbfolge erhält unsere Nichte, Frau ... aus ...