Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1), 2), 3), 4) und 6) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Forchheim vom 03.12.2018, Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 5) haben die Beteiligten zu 1), 2), 3), 4) und 6) gesamtschuldnerisch zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4.Der Beschwerdewert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
I.
Am 29.7.2018 verstarb der Erblasser J.. Seine Ehefrau R. ist vorverstorben. Der Erblasser hinterließ 6 volljährige Kinder, die Beteiligten zu 1) bis 6).
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