BFH vom 02.03.1994
II R 47/92
Fundstellen:
NJW 1995, 1176

Sonstiges; Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen

BFH, vom 02.03.1994 - Aktenzeichen II R 47/92

DRsp Nr. 1997/8597

Sonstiges; Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen

Die grundsätzlich gegebene Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen zwischen Ehegatten entfällt nicht dadurch, daß für die Leistung (hier: Übertragung eines Kommanditanteils auf die Ehefrau) ehebezogene Beweggründe ausschlaggebend waren, z.B. die Leistung einen Ausgleich für die bisherige und künftige Führung des gemeinschaftlichen Haushalts sowie für die Erziehung und Betreuung der gemeinsamen Kinder durch den bedachten Ehegatten darstellen sollte.

Für die Praxis:

Zur Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung zur Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten siehe auch den koordinierten Ländererlaß vom 26.4.1994 (BStBl I 1994, 297).

Fundstellen
NJW 1995, 1176