Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 12.05.2011 (
Die Revision wird zugelassen.
Siehe Berichtigungsbeschluss vom 11.05.2012 (am Ende dieses Dokuments)
Der Kläger verlangt von dem Beklagten eine restliche Gewinnbeteiligung für das Jahr 2001 in Höhe von 29.640,96 Eur brutto.
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