Streitwert für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.10.2001 - Aktenzeichen 5 W 642/01
DRsp Nr. 2005/3771
Streitwert für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung
»1. Erstrebt der schenkende Eigentümer eines Grundstücks vom beklagten Miteigentümer die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung zu Gunsten des Beschenkten, richtet sich der Streitwert nicht nach § 6ZPO, sondern nach § 3ZPO. Denn in einem derartigen Fall geht es nur mittelbar um das Eigentum an der Sache, primär jedoch um die Abgabe einer Willenserklärung.2. Das Interesse des Klägers richtet sich nach dem Interesse am Vollzug der Schenkung. Mangels anderer Anhaltspunkte kann dies im Interesse gesehen werden, einen Schadenersatzanspruch des Beschenkten aus § 326BGB zu vermeiden. Dabei ist der Wert des Geschenks zugrunde zu legen.«