FG Köln - Urteil vom 05.04.2005
9 K 6814/01
Normen:
ErbStG § 14 § 25 Abs. 1 Satz 2 ; ErbStH 2003 H 85;
Fundstellen:
DStRE 2006, 480
EFG 2005, 1279
ZEV 2006, 377

Stundung der ErbSt für einen Nacherwerb wegen nießbrauchsbelasteten Vorerwerbs

FG Köln, Urteil vom 05.04.2005 - Aktenzeichen 9 K 6814/01

DRsp Nr. 2005/10213

Stundung der ErbSt für einen Nacherwerb wegen nießbrauchsbelasteten Vorerwerbs

Die in § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG vorgesehene Stundung der Erbschaftsteuer auf nießbrauchsbelastetes Vermögen ist auch zu gewähren, wenn zwar nicht der Erwerb, aber der Vorerwerb nach § 14 ErbStG zugunsten des Ehegatten des Erblassers belastet ist.

Normenkette:

ErbStG § 14 § 25 Abs. 1 Satz 2 ; ErbStH 2003 H 85;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob und ggf. in welcher Höhe die Erbschaftsteuer für einen Nacherwerb nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Erbschaftsteuergesetz - ErbStG - deshalb zu stunden ist, weil ein nach § 14 ErbStG zu berücksichtigender Vorerwerb mit einem Nießbrauchsrecht belastet ist.

Die Kläger sind Vermächtnisnehmer ihres am 09.01... verstorbenen Vaters, Herrn ... Im Ehegattentestament der Eheleute ... vom 10.04... wurden den Klägern Geldvermächtnisse i.H.v. jeweils 400.000 DM zugewandt.