FG Münster - Urteil vom 01.06.2005
14 K 3164/04 E
Normen:
EStG § 33a Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1359

Todesfallaufwendungen nur außerhalb der Erbschaft abziehbar

FG Münster, Urteil vom 01.06.2005 - Aktenzeichen 14 K 3164/04 E

DRsp Nr. 2005/10732

Todesfallaufwendungen nur außerhalb der Erbschaft abziehbar

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen infolge eines Todesfalles erwachsen, sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn sie von dem Steuerpflichtigen weder aus dem ihm zugefallenen Nachlass noch aus sonstigen ihm im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossenen Geldleistungen bestritten werden können.

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Es ist zu entscheiden, ob Aufwendungen des überlebenden Ehegatten anlässlich des Todes seines Ehepartners für seine eigene Grabstätte in einem Doppelgrab neben dem verstorbenen Ehepartner als außergewöhnliche Belastung (agB) zu berücksichtigen sind (§ 33 Einkommensteuergesetz (EStG)).