Umfang der Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.01.2000 - Aktenzeichen 4 W 53/99
DRsp Nr. 2005/3918
Umfang der Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten
Der Erbe ist verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten auch Auskunft über die unentgeltlichen Verfügungen zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse und in diesem Rahmen über die Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit von Verfügungen zu erteilen.