Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Grundbuchamts K. vom 10. Juni 2013 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Erteilung eines Grundbuchauszugs und Überlassung der Kopie eines Kaufvertrages.
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