I.
Die Erblasserin hat in ihrem letzten notariellen Testament vom 16.12.1993 (UR-Nr. 1079/1993 Notar in Münster) Testamentsvollstreckung angeordnet und zu ihrem Testamentsvollstrecker den Beteiligten zu 1) berufen. Als Ersatztestamentsvollstreckerin hat sie die Beteiligte zu 3) ernannt.
Der Beteiligte zu 1) hat mit Schreiben vom 21.06.1995 bei dem Amtsgericht die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses beantragt, das ihn als Testamentsvollstrecker über den Nachlaß der Erblasserin ausweisen soll.
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