OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.02.2018
7 U 59/16
Normen:
BGB § 745; BGB § 2038;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 08.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 192/13

Umfang der Mitwirkungspflichten eines Miterben bei fehlender Liquidität zum Ausgleich fälliger Verbindlichkeiten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2018 - Aktenzeichen 7 U 59/16

DRsp Nr. 2018/15105

Umfang der Mitwirkungspflichten eines Miterben bei fehlender Liquidität zum Ausgleich fälliger Verbindlichkeiten

1. Reichen die im Nachlass vorhandene Liquidität und die laufenden Erträge nicht aus, die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen, kann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung auch die Veräußerung zum Nachlass gehörender Grundstücke geboten sein, wenn das Gepräge des Gesamtnachlasses sich dadurch nicht wesentlich verändert. 2. Miterben, die an zur Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten erforderlichen Maßnahmen nicht mitwirken, sind zum Ersatz dadurch verursachter Schäden einschließlich der Kosten etwaiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Nachlassgläubiger verpflichtet.

Tenor

1. 2. 3. 4.