OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.07.2009
5 U 472/08-72
Normen:
BGB § 1968;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 1192
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 11.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 207/07

Umfang der von den Erben zu tragenden Beerdigungskosten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.07.2009 - Aktenzeichen 5 U 472/08-72

DRsp Nr. 2010/11994

Umfang der von den Erben zu tragenden Beerdigungskosten

Die Erben schulden die Kosten für ein im Hinblick auf eine Lebensgefährtin beschafftes Doppelgrab und die darauf bezogene Dimensionierung des Grabsteins nicht.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 11.09.2008 - 2 O 207/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.202,91 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1968;

Gründe:

I. Die Kläger verlangen von der Beklagten Zustimmung zur Auszahlung eines Teils eines Kontoguthabens bei der V.-Bank S. eG.

Die Kläger sind Geschwister des am 11.03.2006 verstorbenen Erblassers F. G. N. Sie sind seine Alleinerben. Die Beklagte lebte mit dem Erblasser viele Jahre zusammen. Beide hatten beim Tod des Erblassers bei der V.-Bank S. eG ein gemeinsames Konto (Nr. ...) mit einem Guthaben von 21.841,41 Euro.

Der Erblasser war früher Gemeindearbeiter mit einem Einkommen von 1.400 DM bis 1.500 DM. Ab 1991 war er Rentner. In den letzten Jahren vor seinem Tod pflegte ihn die Beklagte zu Hause.